Volksschule Mils bei Imst
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26.09.2022
 
  • Empfehlung der Gesundheitsbehörde betreffend Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Corona
    - Antigen-Tests: Wenn 3 oder mehr Schüler/innen ein und derselben Klasse innerhalb von 3 Tagen positiv getestet worden sind (Antigen oder PCR), sollten als erste Maßnahmen Antigen-Tests für die gesamte Klasse für die Dauer von 5 Tagen angeordnet werden.
  • Maskenpflicht: Als weitere Option sollte ab 5 positiv Antigen- bzw. PCR-getesteten Schüler/innen ein und derselben Klasse innerhalb von 3 Tagen zusätzlich zu den Antigen-Tests die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Dauer von 5 Tagen angeordnet werden.
  • Ortsungebundener Unterricht: Wenn mindestens ein Drittel aller Schüler/innen ein und derselben Klasse innerhalb von 3 Tagen Antigen – bzw. PCR-positiv getestet worden ist, sollte als stärkstes Mittel ortsungebundener Unterricht („Distance Learning“) für die Dauer von 5 Tagen angeordnet werden. Ortsungebundener Unterricht kann nur mit Zustimmung der Bildungsdirektion angeordnet werden.
 
  • Hinweis zu den Verkehrsbeschränkungen
    Für Schüler/innen der Volksschule, für die ein positives Antigen- bzw. PCR-Testergebnis vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot der Schule für die Dauer von 10 Tagen. Ist eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, kann man sich nach 5 Tagen durch einen weiteren PCR-Test freitesten und die Schule darf wieder betreten werden.
 
  • Corona ist eine meldepflichtige Krankheit
    Corona ist in jedem Fall eine meldepflichtige Krankheit, z.B. auch schon bei einem zu Hause durchgeführten positiven Antigen-Test. In einem solchen Fall muss die Meldung selbständig über die Telefonnummer 1450 oder die Internetseite www.tiroltestet.at an die Gesundheitsbehörde erfolgen.
    Bei positiven Tests, die in der Schule durchgeführt wurden, muss die Schulleitung die Meldung vollziehen.

13.09.2022

Schulen haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren umfassende Erfahrungen im Umgang mit COVID-19 gesammelt und können auf bewährte Maßnahmen zur Senkung des Ansteckungsrisikos zurückgreifen. Es gibt an jeder Schule ein standortspezifisches Hygiene- und Präventionskonzept.
Der Variantenmanagementplan der Bundesregierung stellt den Rahmen für alle schulischen und außerschulischen Maßnahmen dar.

Positiv getestete SchülerInnen dürfen die Schule nicht besuchen, egal ob sie Symptome zeigen oder nicht. Dies gilt auch für externe Personen.

Unabhängig von Corona gilt: Wenn ein Kind krank ist, sollte es zu Hause bleiben!

Es ist geregelt, dass die Schulleitung zur Verhinderung von COVID-19 kurzfristig und unabhängig von der allgemeinen Risikolage standortspezifische Maßnahmen ergreifen kann (Antigen-Selbsttests, MNS-Pflicht) – für max. 2 Wochen.
Andere Maßnahmen (PCR-Tests, ortsungebundener Unterricht) erfolgen über die Bildungsdirektion bzw. des Bundesministeriums.



07.09.2022

Oberstes Ziel in diesem Schuljahr ist es den Präsenzunterricht zu gewährleisten und je nach Risikolage gezielt Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen am einzelnen Schulstandort zu setzen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen.
 
  • Zum Schulstart wird es keine verpflichtenden Tests oder Maskenpflicht geben.
  • Das Bildungsministerium empfiehlt für den 1. Schultag, dass Schüler:innen auf freiwilliger Basis (PCR-)getestet in die Schule kommen.
  • In der 1. Schulwoche werden am Montag, Dienstag und Mittwoch Antigen-Tests – auf freiwilliger Basis – angeboten.
     
  • Für die 2. Schulwoche bekommen die Schüler:innen auf Wunsch 3 Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen.
     
  • Positiv getestete Volksschulkinder dürfen die Schule nicht besuchen.
    Ein Betretungsverbot der Schule gilt auch für positiv-getestete Erwachsene (außer symptomfreie Lehrpersonen).

Treten Infektionen in der Schule auf, werden Testungen verpflichtend, eine Maskenpflicht kann eingeführt werden und
standortbezogen kann es bei einzelnen Klassen oder auch bei ganzen Schulen aufgrund des Infektionsgeschehens zu ortsungebundenem Unterricht kommen.

 

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